Behandlung in Narkose und Dämmerschlaf

Behandlung der Zähne in Narkose und Dämmerschlaf

Für Patienten mit Zahnarztphobien bieten wir Behandlungen in Dämmerschlaf und Narkose an. Mit einer erfahrenen Fachärztin für Anästhesie, mit fast 20 Jahren Berufserfahrung, führen wir diese Behandlungen durch, um Stress und Angst zu reduzieren.

Vor einer Behandlung in Sedierung sollten jedoch die Nutzen und Risiken zusammen mit unserer Fachärztin für Anästhesie abgewogen werden.

Wichtige Faktoren für eine Behandlung in Sedierung sind:

  • Alter
  • Gewicht
  • Allgemeinerkrankung
  • Kooperationsfähigkeit des Patienten
  • Individuelles Sedierungsrisiko (Mundöffnung, Kieferrelation „fliehendes Kinn“ etc.)
  • Behandlungsaufwand
  • Behandlungsdauer

 

Durch ein zahnärztliches Behandlungskonzept wird eine vertrauensvolle, stressfreie zahnärztliche Betreuung gewährleistet.

Als möglichst letzten Ausweg sollte die Behandlung in Dämmerschlaf und Narkose in Betracht gezogen werden, um eine dringend notwendige, aber stressfreie Therapie durchzuführen.

Mit Hilfe einer stufenweisen Desensibilisierung versuchen wir Vertrauen von Kindern aufzubauen und kindgerechte Darstellung der Behandlung darzulegen. Unser Ziel ist es, das Risiko einer Zahnarztphobie bei Kindern zu minimieren.

Auch bei Erwachsenen führen wir eine stufenweise Desensibilisierung durch. Zahnärztliche Behandlungen in lokaler Betäubung sollen dadurch möglichst angenehm und stressfrei für den Angstpatienten ablaufen.

Idealerweise sollte die zahnärztliche Versorgung des Kindes, Jugendlichen und irgendwann als Erwachsenen von einem Zahnarzt durchgeführt werden. Dadurch ermöglichen wir die Behandlung der ganzen Familie über mehrere Generationen. Normalerweise ist daher eine Weiterüberweisung nicht notwendig.

 

Die Sedierung

Eine Dämpfung des zentralen Nervensystems erfolgt während der Behandlung in Sedierung. Diese Dämpfung wird durch spezielle Medikamente wie beispielsweise Beruhigungsmittel ausgelöst. Analgosedierung ist der Einsatz von medikamentöser Schmerzausschaltung (Analgesie) und gleichzeitiger Beruhigung (Sedierung). Bei dieser Analgosedierung reagiert der Patient auf äußere Reize und kann selbstständig atmen. Unter dem umgangssprachlichen Begriff Vollnarkose versteht man Sedierung Stadium IV. Bei dieser Art der Sedierung muss eine Sicherstellung der künstlichen Beatmung von einem Allgemeinanästhesisten erfolgen.

 

Die Tiefe der Sedierung unterscheidet man stufenweise nach verschiedenen Stadien:

Stadium I:                Minimale Sedierung (Lachgas) 

Stadium II:               Moderate Sedierung (Tabletten, Zäpfchen)

Stadium III:             Tiefe Sedierung (als Infusion)

Stadium IV:             Allgemeinästhesie (Intubationsnarkose)

Richtlinien und Narkoserisiken

Aufgrund der Richtlinien zur Analgosedierung für diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Erwachsenen (Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin) dürfen Sedierungen grundsätzlich nur durch einen Facharzt für Anästhesie ausgeführt werden. Weitere Informationen zu den Richtlinien zur Analgosedierung bei Erwachsenen finden Sie hier.

Das individuelle Narkoserisiko sowie die Auswirkungen des Sedativums sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Ausschlaggebend sind das Stadium der Sedierung und die Reaktion des Patienten auf das Dämpfungsmittel. Da bei der Sedierung Komplikationen aufkommen können, möchten wir Ihnen durch einen Facharzt für Anästhesie den höchstmöglichen Sicherheitsstandard bieten. Obwohl der Zahnarzt die Notfallmaßnahmen beherrscht, sollen bei Komplikationen, wie beispielsweise einer tieferen Sedierung als geplant, schnell und professionell gehandelt werden.

Die Richtlinien zur Analgosedierung für diagnostische und therapeutische Maßnahmen im Kindesalter geben die Leitlinien der Fachgesellschaften vor. Es besteht eine Handlungsempfehlung der Gesellschaft für Pädiatrische Härmatologie und Onkologie (GPOH) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI)

Weitere Informationen zu den Richtlinien zur Analgosedierung bei Kindern finden Sie hier.

Die Sicherung der Atemwege ist besonders bei Kindern wichtig. Insbesondere dann, wenn Beruhigungstabletten keine ausreichende Stressminimierung aufbringen. Bei Kindern mit ungeschützten Atemwegen sollte die Inhalation von Lachgas und/oder volatile Anästhetika nicht angewendet werden.

 

Lachgas

Bei Erwachsenen ist die Verwendung von Lachgas eine gute Möglichkeit der Sedierung. Auch bei Kindern ist die Anwendung von Lachgas möglich. Allerdings erst ab dem vierten Lebensjahr, da keine entsprechende Kooperation besteht.

Die regelmäßige Anwendung von Lachgas bringt gewisse gesundheitliche Risiken mit sich (Myelopathien, Vitamin B12-Erniedrigung etc.), weswegen wir die Anwendung von Lachgas nicht empfehlen.

Für weitere Informationen über die zahnärztliche Behandlung in Sedierung vereinbaren Sie gerne mit uns telefonisch einen persönlichen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserer Praxis.

Wir freuen uns auf Sie!

Eva Bodem, Zahnarztpraxis in Heidelberg Schlierbach / Ziegelhausen - Zahntechnik